Wer in Österreich Apotheker:in werden möchte, muss nach dem erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums der Pharmazie das sogenannte Aspirantenjahr - eine einjährige praktische Ausbildung in einer öffentlichen Apotheke oder Krankenhausapotheke - absolvieren. Während dieser Zeit erwirbt die angehende Apothekerin, der angehenden Apotheker Kenntnisse und Fertigkeiten, die den Arbeitsalltag der Apotheke prägen. Parallel zu dieser praktischen Ausbildung in der Apotheke erfolgt mit dem Aspirantenkurs eine Erweiterung der apothekenrelevanten theoretischen Kenntnisse. Dieser wird bei der jeweiligen Landesgeschäftsstelle der Apothekerkammer auf Bundeslandebene absolviert. Auch die Anmeldung zum Aspirantenjahr erfolgt bei der Landesgeschäftsstelle jenes Bundeslandes, in dem die (gewünschte) Ausbildungsapotheke liegt.
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Pharmazeut:innen absolvieren aktuell ihr Aspirantenjahr in einer österreichischen Apotheke.
Die Meldung einer Aspirantin/eines Aspiranten und Bekanntgabe des/der Ausbildungsverantwortlichen ist mindestens eine Woche vor dem beabsichtigten Dienstantritt bei der Landesgeschäftsstelle einzureichen.
Die Aspirantin/der Aspirant muss rechtzeitig vor Dienstantritt in der Landesgeschäftsstelle folgende Dokumente (im Original) vorlegen:
Die Aspirantin/der Aspirant erhält kostenlos
Der Beginn der Aspirantenausbildung ist auch dann der Monatserste, wenn dieser auf einen Sonn- oder Feiertag fällt.
Während der Ausbildungszeit hat sich die Aspirantin/der Aspirant der Ausbildung für den Apothekerberuf zu widmen. Eine weitere erwerbsmäßige Beschäftigung ist der Apothekerkammer zu melden. Die erwerbsmäßige weitere Beschäftigung ist von der Apothekerkammer bescheidmäßig zu untersagen, wenn diese nach Art und Umfang den Zweck der fachlichen Ausbildung beeinträchtigt.
Die Aspirantenprüfung
Die Aspirantenprüfung bildet den Abschluss des Aspirantenjahres und gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil: Beim praktischen Teil der Prüfung werden die pharmazeutische Technik bei der Rezeptur, Defektur, Elaboration und bei der Warenprüfung sowie die Arzneimittelabgabe überprüft. Gegenstand des theoretischen Teils der Prüfung bilden das Arzneibuch, Kenntnisse der Arzneifertigpräparate und Apothekenwaren, Preisbildung (Taxierung) und Grundzüge der Betriebswirtschafts- und Steuerlehre.
Allgemeine Berufsberechtigung
Mit Abschluss des Aspirantenjahres und erfolgreicher Ablegung der Aspirantenprüfung wird das Staatliche Apothekerdiplom verliehen. Um in einer österreichischen öffentlichen Apotheke oder Krankenhausapotheke als Apotheker:in tätig sein zu dürfen, ist zusätzlich die allgemeine Berufsberechtigung erforderlich. Diese wird von der Apothekerkammer erteilt. Voraussetzung für die Erlangung der allgemeinen Berufsberechtigung sind neben dem Staatlichen Apothekerdiplom und einem aktuellen Nachweis der Zuverlässigkeit die für die Ausübung des Apothekerberufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.