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Allgemeines zur akkreditierten bzw. approbierten Fortbildung

Das vom Vorstand der Österreichischen Apothekerkammer im Jahr 2008 ins Leben gerufene Akkreditierungsverfahren dient dazu, die Qualität von Fortbildungsveranstaltungen für Apothekerinnen und Apotheker zu sichern und Gewähr dafür zu bieten, dass die akkreditierten und approbierten Fortbildungsmaßnahmen zu aktuellen und praxisnahen Themen professionellen Standards entsprechen.

Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an diesen akkreditierten und approbierten Fortbildungen ergibt sich daraus der Vorteil, einen Nachweis über den Besuch qualitativ hochwertiger Fortbildungsmaßnahmen zu erwerben. Den Anbieterinnen und Anbietern soll ermöglicht werden, mit dem Gütesiegel der Akkreditierung bzw. Approbierten für ihre Veranstaltungen zu werben.

Änderungen ab 1. Juli 2024

Mit Inkrafttreten der Richtlinie über die Fortbildung der Apothekerinnen und Apotheker und deren Dokumentation (Fortbildungszertifikat) sowie der Richtlinie zur Akkreditierung und Approbation von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (AKKO-RL) ergeben sich Änderungen im Prozess der Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen sowie der Vergabe von Fortbildungspunkten. Bitte beachten Sie die dafür zur Verfügung gestellten Informationen:

Mitglieder der Akkreditierungskommission

 

Akkreditierung: Weitere Informationen

Es ist ab sofort für Fortbildungsanbieter möglich, in der Liste einen Link anzugeben, worüber weitere Informationen eingeholt bzw. die Anmeldung zur Fortbildung möglich ist. Dieser kann von Ihnen direkt im Antragsformular bekanntgegeben werden.

Fortbildungsmaßnahmen können nur anerkannt werden, wenn gewisse Anforderungen an die Fort- und Weiterbildungsinhalte und die Neutralität von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen erfüllt werden. Diese entnehmen Sie bitte der Richtlinie zur Akkreditierung und Approbation von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (AKKO-RL). Je nach Themengebiet und Evidenzlage werden zwei Arten der Anerkennung unterschieden.

  1. Akkreditierung: Die Akkreditierung ist die positiv abgeschlossene Anerkennung einer Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme über evidenzbasierte wissenschaftliche Themen mit pharmazeutisch-berufsbezogenen oder betriebswirtschaftlichen Inhalten.
  2. Approbation: Die Approbation ist die positive Anerkennung einer Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme, die nicht von der Akkreditierung umfasst ist, die aber dennoch für den Apothekerberuf oder den Apothekenbetrieb relevant ist. Dazu zählen beispielsweise Fort- und Weiterbildungen aus den Bereichen Kommunikation, Ernährungsmedizin oder Homöopathie.

Anträge auf Akkreditierung und Approbation können von externen Veranstaltungsanbieterinnen und Veranstaltungsanbietern ausschließlich über das Webformular der Österreichischen Apothekerkammer gestellt werden.

Voraussetzung für die Bearbeitung eines Antrages auf Akkreditierung bzw. Approbation ist die fristgerechte Antragsstellung. Anträge sind spätestens 8 Wochen vor der Durchführung der Fortbildungsmaßnahme zu stellen. Nach formaler Prüfung der Unterlagen durch die Fort- und Weiterbildungsabteilung wird die Rechnung zur Antragsgebühr übermittelt und die weitere Bearbeitung der Unterlagen erfolgt nach Einzahlung der Antragsgebühr.

Es werden nur Anträge mit vollständigen Unterlagen bearbeitet. Die eingereichten Vortragsunterlagen unterliegen der Verschwiegenheit und werden nicht an Dritte weitergegeben.

Hier finden Sie weiterführende Informationen: Informationen externe Fortbildungsanbieter

Hier gelangen Sie zum Webformular

Nach Eingabe Ihrer E-Mailadresse wird auf diese ein Link zum Webformular gesandt. Über diesen Link können Sie jederzeit auf Ihren Antrag zugreifen.

Das Webformular dient einerseits zur Antragstellung und gibt andererseits Überblick über den Status des Anerkennungsprozesses. Sollten weitere Unterlagen zur Beurteilung erforderlich sein, erfolgt die Nachreichung ebenfalls über das Webformular.

Für die Eintragung der Fortbildungspunkte in das jeweilige Fortbildungskonto der Apothekerinnen und Apotheker ist es erforderlich, dass die standardisierte Teilnahmeliste (Excel-Datei) vom Fortbildungsanbieter übermittelt wird.

Die entsprechenden Vorlagen sind hier zu finden. Bei der Auswahl der Vorlage ist darauf zu achten, ob es sich um eine Live-Veranstaltung (Präsenz oder Live-Webinar) oder eine Fortbildung im Selbststudium (e-Learning, Literaturstudium, Podcast) handelt.

 

Teilnahmeliste Live-Veranstaltung

Einzutragen in die Vorlage der Teilnahmeliste sind

  • in Zelle A1 der Veranstaltungstitel laut Entscheidungsbrief sowie das Veranstaltungsdatum,
  • in Zelle B4 die Registriernummer laut Entscheidungsbrief und
  • ab Zeile 7 die siebenstellige P-Nummern (PXXXXXXX) sowie Vor- und Nachname sowie die jeweils erreichten Fortbildungspunkte.

 

Teilnahmeliste Selbststudium

Einzutragen in die Vorlage der Teilnahmeliste sind

  • in Zelle A1 der Veranstaltungstitel laut Entscheidungsbrief,
  • in Zelle B4 die Registriernummer laut Entscheidungsbrief,
  • ab Zeile 7 die siebenstellige P-Nummern (P-XXXXXXX) sowie Vor- und Nachname sowie die jeweils erreichten Fortbildungspunkte und das jeweilige Abschlussdatum.

 

Nach jedem Termin einer Live-Veranstaltung ist die vollständig ausgefüllte Teilnahmeliste möglichst zeitnah, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen an die Apothekerkammer (fortbildung@apothekerkammer.at) zu übermitteln.

Bei Fortbildungen im Selbststudium sind die Teilnahmelisten in regelmäßigen Abständen zu übermitteln (jedenfalls monatlich), wobei darauf zu achten ist, dass den Teilnehmenden die Fortbildungspunkte möglichst zeitnah nach der Absolvierung der Fortbildungsmaßnahme auf das Fortbildungskonto eingetragen werden können.

Vorlage Teilnahmeliste Live-Veranstaltung zum Download

Vorlage Teilnahmeliste Selbststudium zum Download

 

AFP- und FFP-Logo

Seitens der Apothekerkammer wird je ein Logo für akkreditierte (AFP-Logo) und approbierte Fortbildungen (FFP-Logo) zur Verfügung gestellt, welches vom Fortbildungsanbieter im Falle einer Anerkennung der Fortbildung durch die Apothekerkammer bis auf Widerruf zur Bewerbung der Fortbildung genutzt werden kann.

AFP-Logo zum Download

FFP-Logo zum Download