Das vom Vorstand der Österreichischen Apothekerkammer im Jahr 2008 ins Leben gerufene Akkreditierungsverfahren dient dazu, die Qualität von Fortbildungsveranstaltungen für Apothekerinnen und Apotheker zu sichern und Gewähr dafür zu bieten, dass die akkreditierten und approbierten Fortbildungsmaßnahmen zu aktuellen und praxisnahen Themen professionellen Standards entsprechen.
Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an diesen akkreditierten und approbierten Fortbildungen ergibt sich daraus der Vorteil, einen Nachweis über den Besuch qualitativ hochwertiger Fortbildungsmaßnahmen zu erwerben. Den Anbieterinnen und Anbietern soll ermöglicht werden, mit dem Gütesiegel der Akkreditierung bzw. Approbierten für ihre Veranstaltungen zu werben.
Änderungen ab 1. Juli 2024
Mit Inkrafttreten der Richtlinie über die Fortbildung der Apothekerinnen und Apotheker und deren Dokumentation (Fortbildungszertifikat) sowie der Richtlinie zur Akkreditierung und Approbation von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (AKKO-RL) ergeben sich Änderungen im Prozess der Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen sowie der Vergabe von Fortbildungspunkten. Bitte beachten Sie die dafür zur Verfügung gestellten Informationen:
Mitglieder der Akkreditierungskommission
Fortbildungsmaßnahmen können nur anerkannt werden, wenn gewisse Anforderungen an die Fort- und Weiterbildungsinhalte und die Neutralität von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen erfüllt werden. Diese entnehmen Sie bitte der Richtlinie zur Akkreditierung und Approbation von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (AKKO-RL). Je nach Themengebiet und Evidenzlage werden zwei Arten der Anerkennung unterschieden.
Anträge auf Akkreditierung und Approbation können von externen Veranstaltungsanbieterinnen und Veranstaltungsanbietern ausschließlich über das Webformular der Österreichischen Apothekerkammer gestellt werden.
Voraussetzung für die Bearbeitung eines Antrages auf Akkreditierung bzw. Approbation ist die fristgerechte Antragsstellung. Anträge sind spätestens 8 Wochen vor der Durchführung der Fortbildungsmaßnahme zu stellen. Nach formaler Prüfung der Unterlagen durch die Fort- und Weiterbildungsabteilung wird die Rechnung zur Antragsgebühr übermittelt und die weitere Bearbeitung der Unterlagen erfolgt nach Einzahlung der Antragsgebühr.
Es werden nur Anträge mit vollständigen Unterlagen bearbeitet. Die eingereichten Vortragsunterlagen unterliegen der Verschwiegenheit und werden nicht an Dritte weitergegeben.
Hier finden Sie weiterführende Informationen: Informationen externe Fortbildungsanbieter
Hier gelangen Sie zum Webformular
Nach Eingabe Ihrer E-Mailadresse wird auf diese ein Link zum Webformular gesandt. Über diesen Link können Sie jederzeit auf Ihren Antrag zugreifen.
Das Webformular dient einerseits zur Antragstellung und gibt andererseits Überblick über den Status des Anerkennungsprozesses. Sollten weitere Unterlagen zur Beurteilung erforderlich sein, erfolgt die Nachreichung ebenfalls über das Webformular.
Für die Eintragung der Fortbildungspunkte in das jeweilige Fortbildungskonto der Apothekerinnen und Apotheker ist es erforderlich, dass die standardisierte Teilnahmeliste (Excel-Datei) vom Fortbildungsanbieter übermittelt wird.
Die entsprechenden Vorlagen sind hier zu finden. Bei der Auswahl der Vorlage ist darauf zu achten, ob es sich um eine Live-Veranstaltung (Präsenz oder Live-Webinar) oder eine Fortbildung im Selbststudium (e-Learning, Literaturstudium, Podcast) handelt.
Teilnahmeliste Live-Veranstaltung
Einzutragen in die Vorlage der Teilnahmeliste sind
Teilnahmeliste Selbststudium
Einzutragen in die Vorlage der Teilnahmeliste sind
Nach jedem Termin einer Live-Veranstaltung ist die vollständig ausgefüllte Teilnahmeliste möglichst zeitnah, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen an die Apothekerkammer (fortbildung@apothekerkammer.at) zu übermitteln.
Bei Fortbildungen im Selbststudium sind die Teilnahmelisten in regelmäßigen Abständen zu übermitteln (jedenfalls monatlich), wobei darauf zu achten ist, dass den Teilnehmenden die Fortbildungspunkte möglichst zeitnah nach der Absolvierung der Fortbildungsmaßnahme auf das Fortbildungskonto eingetragen werden können.
Vorlage Teilnahmeliste Live-Veranstaltung zum Download
Vorlage Teilnahmeliste Selbststudium zum Download
AFP- und FFP-Logo
Seitens der Apothekerkammer wird je ein Logo für akkreditierte (AFP-Logo) und approbierte Fortbildungen (FFP-Logo) zur Verfügung gestellt, welches vom Fortbildungsanbieter im Falle einer Anerkennung der Fortbildung durch die Apothekerkammer bis auf Widerruf zur Bewerbung der Fortbildung genutzt werden kann.