Das Apothekengesetz, in dem das österreichische Apothekenwesen gesetzlich geregelt wird, stammt in seiner ursprünglichen Fassung aus dem Jahr 1906. Um die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln, pharmazeutischer Beratung und wichtigen Gesundheitsdienstleistungen stetig zu verbessern und das Angebot der Apotheken an die gesellschaftlichen Realitäten anpassen zu können, sind regelmäßige Novellierungen des Gesetzestextes nötig. Die Apothekengesetz-Novelle 2024, die sich auf der parlamentarischen Zielgeraden befindet, schafft die Voraussetzung für eine noch umfassendere gesundheitliche Versorgung und Beratung der Bevölkerung und stärkt die Bedeutung der Apothekerinnen und Apotheker als niederschwellig erreichbare Gesundheitsdienstleister.
Auf Basis der neuen gesetzlichen Möglichkeiten wird die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung unter anderem durch die folgenden fünf Punkte verbessert:
Mit der geplanten Apothekengesetz-Novelle kann die hohe Kompetenz der Apothekerinnen und Apotheker noch besser für die Versorgung der Menschen genutzt werden – gerade im Bereich der Früherkennung und Prävention. In Zeiten eines an der Überlastungsgrenze stehenden Gesundheitssystems darf dieses Potential nicht unausgeschöpft bleiben.