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Apothekensuche

Informationen zu Konzessionsansuchen

Ein Ansuchen auf Erteilung einer Konzession zum Betrieb einer neu zu errichtenden öffentlichen Apotheke, Filialapotheke oder einer Standorterweiterung ist bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) einzubringen, in deren Verwaltungsgebiet sich der Standort der Apotheke befinden wird.

Nach Einlangen des Konzessionsantrages um die Bewilligung zum Betrieb einer neu zu errichtenden öffentlichen Apotheke, Filialapotheke oder einer Standorterweiterung hat die Bezirksverwaltungsbehörde zu veranlassen, dass Anträge innerhalb von sechs Wochen unter Angabe des Namens und des in Aussicht genommenen Standorts auf der Website der Österreichischen Apothekerkammer kundgemacht werden.

Für die Erstellung des Gutachtens ist bei Einbringung des Antrags (gem. § 46 Abs. 3 ApoG) eine Gebühr iHv 75% der für einen angestellten Apotheker im Volldienst zu entrichtenden Gehaltskassenumlage (§ 9 Gehaltskassengesetz 2002, derzeit EUR 5.586), somit EUR 4.189,50 auf folgendes Konto zu überweisen:

Österreichische Apothekerkammer - Hauptstelle

IBAN: AT58 1813 0000 0001 1450 

BIC: BWFBATW1XXX

Betrag: EUR 4.189,50

Verwendungszweck: Gutachtensgebühr, Name des Antragstellers/der Antragstellerin, Ort des Ansuchens, öffentliche Apotheke/Standorterweiterung/Filialapotheke

 

Wird der Verwendungszweck nicht korrekt angegeben, kann die Zahlung nicht zugeordnet werden!

 

Leitfaden für die Neuerrichtung einer Apotheke