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Welt-Braille-Tag:

Wie kleine Punkte die Patientensicherheit erhöhen

Medikamente helfen uns, gesund zu werden und Schmerzen zu lindern. Das können sie aber natürlich nur, wenn auch das richtige Medikament in der richtigen Dosierung eingenommen wird. Kommt es zu einer Verwechslung oder einer falschen Dosierung, kann das unangenehme Folgen haben und mitunter sogar sehr gefährlich werden. Für blinde oder sehbehinderte Menschen stellen dieses Szenarien eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar. Darum sind Arzneimittelhersteller verpflichtet, den Handelsnamen und die Wirkstärke auf der Außenverpackung einer Arzneispezialität in Braille anzubringen.

Auf der Außenverpackung jeder zugelassenen Arzneispezialität müssen Handelsname und Wirkstärke in Braille angebracht werden, damit auch blinde und sehbehinderte Personen zuverlässig erkennen können, welches Medikament in welcher Dosierung sie in den Händen haben.

Braille ist ein international angewandtes System, das blinden und hochgradig sehbehinderten Personen, die Schwarzschrift nicht oder nur schwer lesen können, das Schreiben und Lesen ermöglicht. Dieses System wurde 1825 von dem erst 16-jährigen Franzosen Louis Braille, der selbst blind war, entwickelt.

Louis Braille erblindete bereits im Alter von drei Jahren nachdem sich seine Augen infolge einer Verletzung entzündet hatten. Da sich der wissbegierige Junge nicht damit abfinden wollte, Literatur nur durch Vorlesen erleben zu können, dachte er über eine Schrift für Blinde nach und entwickelte diese bereits als Jugendlicher.

Sechs Punkte, drei in der Höhe mal zwei Punkte in der Breite, bilden das Raster für die Punkte-Kombinationen, mit denen die Zeichen (Buchstaben, Ziffern, Leerzeichen, …) in der Braille-Schrift dargestellt werden. Die Punktmuster werden meist von hinten in Papier eingedrückt und sind vorne mit den Fingerspitzen als Erhöhungen zu ertasten.

Die Anzahl von sechs Punkten ergab sich aus der Erfahrung, dass maximal sechs Tasteindrücke gleichzeitig von den Fingern distinktiv wahrgenommen werden können. Zwischen den Punkten müssen gewisse Mindestabstände eingehalten werden, um das Lesen durch Ertasten zu ermöglichen. Bei sechs (binären) Punkten ergeben sich 26 = 64 Variationen; es sind also 64 verschiedene Zeichen darstellbar.

Das Wort „Apotheke“ in Braille.

Neben der Angabe des Handelsnamens und der Wirkstärke auf der Arzneimittelpackung sind die Hersteller von Humanarzneispezialitäten außerdem dazu verpflichtet, die Gebrauchsinformation in einem für blinde und hochgradig sehbehinderte Personen geeigneten Format (z.B. Audio-Datei oder Information via Hotline) zur Verfügung zu stellen.

Ausgenommen sind nur Desensibilisierungsmittel, registrierte homöopathische Arzneimittel und Arzneispezialitäten, die ausschließlich von medizinischem Fachpersonal angewendet werden (z.B. Impfstoffe oder Infusionslösungen).