Apotheker:innen in einer Krankenhausapotheke können bei der Apothekerkammer eine postgraduelle Weiterbildung zur Fachapothekerin und zum Fachapotheker für Krankenhauspharmazie absolvieren. Im Anschluss an das Pharmaziestudium und die Aspirantenausbildung können im Rahmen einer dreijährigen Tätigkeit in einer Krankenhausapotheke Weiterbildungsveranstaltungen im Gesamtausmaß von 240 Unterrichtseinheiten besucht werden, die drei Bereichen (Klinische Pharmazie, Herstellung von Arzneimitteln und Management) zugeordnet sind. Dabei ist eine Fachbereichsarbeit anzufertigen und eine Prüfung zu absolvieren. Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung berechtigt zum Führen des Titels "Fachapothekerin oder Fachapotheker für Krankenhauspharmazie (aHPh)".
► Weitere Informationen zur Krankenhausfachapotheker-Weiterbildung (geschützter Bereich)