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Allgemeines zur akkreditierten bzw. approbierten Fortbildung

Das vom Vorstand der Österreichischen Apothekerkammer im Jahr 2008 ins Leben gerufene Akkreditierungsverfahren dient dazu, die Qualität von Fortbildungsveranstaltungen für Apothekerinnen und Apotheker zu sichern und Gewähr dafür zu bieten, dass die akkreditierten und approbierten Fortbildungsmaßnahmen zu aktuellen und praxisnahen Themen professionellen Standards entsprechen.

Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an diesen akkreditierten und approbierten Fortbildungen ergibt sich daraus der Vorteil, einen Nachweis über den Besuch qualitativ hochwertiger Fortbildungsmaßnahmen zu erwerben. Den Anbieterinnen und Anbietern soll ermöglicht werden, mit dem Gütesiegel der Akkreditierung bzw. Approbierten für ihre Veranstaltungen zu werben.

Änderungen ab 1. Juli 2024

Mit Inkrafttreten der Richtlinie über die Fortbildung der Apothekerinnen und Apotheker und deren Dokumentation (Fortbildungszertifikat) sowie der Richtlinie zur Akkreditierung und Approbation von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (AKKO-RL) ergeben sich Änderungen im Prozess der Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen sowie der Vergabe von Fortbildungspunkten. Bitte beachten Sie die dafür zur Verfügung gestellten Informationen:

Mitglieder der Akkreditierungskommission

 

Akkreditierung: Weitere Informationen

Es ist ab sofort für Fortbildungsanbieter möglich, in der Liste einen Link anzugeben, worüber weitere Informationen eingeholt bzw. die Anmeldung zur Fortbildung möglich ist. Dieser kann von Ihnen direkt im Antragsformular bekanntgegeben werden.

Fortbildungsmaßnahmen können nur anerkannt werden, wenn gewisse Anforderungen an die Fort- und Weiterbildungsinhalte und die Neutralität von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen erfüllt werden. Diese entnehmen Sie bitte der Richtlinie zur Akkreditierung und Approbation von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (AKKO-RL). Je nach Themengebiet und Evidenzlage werden zwei Arten der Anerkennung unterschieden.

  1. Akkreditierung: Die Akkreditierung ist die positiv abgeschlossene Anerkennung einer Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme über evidenzbasierte wissenschaftliche Themen mit pharmazeutisch-berufsbezogenen oder betriebswirtschaftlichen Inhalten.
  2. Approbation: Die Approbation ist die positive Anerkennung einer Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme, die nicht von der Akkreditierung umfasst ist, die aber dennoch für den Apothekerberuf oder den Apothekenbetrieb relevant ist. Dazu zählen beispielsweise Fort- und Weiterbildungen aus den Bereichen Kommunikation, Ernährungsmedizin oder Homöopathie.

Voraussetzung für die Bearbeitung eines Antrages auf Akkreditierung bzw. Approbation ist die fristgerechte Antragsstellung. Anträge sind spätestens 8 Wochen vor der Durchführung der Fortbildungsmaßnahme zu stellen.

Es werden nur Anträge mit vollständigen Unterlagen bearbeitet. Die eingereichten Vortragsunterlagen unterliegen der Verschwiegenheit und werden nicht an Dritte weitergegeben.

Bitte verwenden Sie derzeit folgende Formulare der Österreichischen Apothekerkammer (per E-Mail an fortbildung@apothekerkammer.at). In Kürze wird auf ein Online-Formular zur Antragstellung umgestellt werden, welches hier abrufbar sein wird.