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300.000 Antigen-Schnelltests in Apotheken in zwei Wochen

Unverzichtbare Leistung der rund 900 Apotheken wird weiter stark nachgefragt

Die Bevölkerung nimmt die kostenlosen COVID-19-Antigentests in den rund 900 spezialisierten Apotheken weiterhin in hoher Zahl in Anspruch. Allein in den vergangenen zwei Wochen haben sich rund 280.000 Menschen in den Apotheken testen lassen. Für Mag. pharm. Dr. Ulrike Mursch-Edlmayr, Präsidentin der Österreichischen Apothekerkammer, zeigt diese hohe Zahl, wie notwendig das Angebot der Apotheken ist: „Mit den kostenlosen Antigen-Schnelltests helfen die Apotheken ums Eck zuverlässig, sicher und unkompliziert bei der Bekämpfung der Pandemie. Die Apothekerinnen und Apotheker geben damit sehr vielen Menschen wieder mehr Lebensqualität und Freiheit und sie zeigen, dass sie für die Menschen und ihre Bedürfnisse da sind.“

Testen in Apotheken wird immer wichtiger

Die Bestätigung der Apotheke über ein negatives Test-Ergebnis ist die Voraussetzung, um die Dienstleistungen etwa von Frisören, Kosmetikern und Masseuren in Anspruch zu nehmen. Diese Zutrittstests sollen auf weitere Bereiche ausgedehnt werden. Dann könnten die Apotheken mit ihrem umfassenden Testangebot auch dazu beitragen, dass Gastronomie und Hotellerie sicher geöffnet werden.

Professionelle Antigen-Schnelltests in zwei Drittel aller Apotheken

Rund zwei Drittel aller Apotheken führen derzeit kostenlose Antigen-Schnelltests durch. Die spezialisierten Apotheken sind unter www.apothekerkammer.at abrufbar. Es werden zertifizierte Antigen-Schnelltests verwendet, die für einen Nasen-Rachen-Abstrich bestimmt sind. Die Abnahme der Probenabstriche erfolgt unter Einhaltung der erforderlichen Schutz- und Hygienevorkehrungen. Ein negatives Testergebnis wird von der Apotheke bestätigt, und gilt binnen 48 Stunden für die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen. Bei einem positiven Testergebnis ist sofortige Selbstquarantäne und ein nachfolgender PCR Test notwendig. Die Apotheke führt eine Meldung an die Gesundheitsbehörde durch.

OTS-Aussendung der Österreichischen Apothekerkammer vom 22. Februar 2021

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