Apothekerinnen und Apotheker dürfen Antigen-Schnelltests für symptomfreie Menschen durchführen. Das hat das Gesundheitsministerium kürzlich bestätigt. Voraussetzungen dafür sind Schulungsmaßnahmen zur korrekten Durchführung von Nasen-Rachenabstrichen, Hygienemaßnahmen und die Meldung positiver Ergebnisse an die Bezirksverwaltungsbehörde. Mag. pharm. Dr. Ulrike Mursch-Edlmayr, Präsidentin der Österreichischen Apothekerkammer, erklärt: „Spezialisierte Apotheken bieten Antigen-Schnelltests an und ermöglichen so auch gesunden, symptomfreien Menschen einen einfachen und raschen Zugang zu Information über den Infektionsstatus.“
Viele Menschen wollen über ihren Infektionsstatus Bescheid wissen. Vor allem in ländlichen Gebieten, wo das nächste Labor weit ist, war das bislang schwierig. Antigen-Schnelltests, die bereits sehr genaue Ergebnisse erzielen, können hier wertvolle Informationen liefern. Dementsprechend viele Anfragen hat es in jüngster Zeit dazu in Apotheken gegeben. Hier treffen der Bedarf der Bevölkerung nach individueller Information mit dem gesundheitspolitischen Ziel eines Gesamtüberblicks durch möglichst viele durchgeführte Tests zusammen. Apothekerinnen und Apotheker erläutern die Aussage des Antigen-Schnelltests, damit die richtigen Schlüsse gezogen werden können. Ein positiver Schnelltest muss von der Apotheke bei der Bezirksgesundheitsbehörde bzw. beim Magistrat gemeldet werden und erfordert zwingend einen nachfolgenden PCR-Test, um auf Nummer sicher zu gehen. Denn bei symptomfreien Personen kann es auch zu falsch-positiven Ergebnissen kommen.
Deshalb weist Mursch-Edlmayr erneut auf die immer gültigen Schutzmaßnahmen hin: „Unabhängig vom Ergebnis des Antigen-Schnelltests gilt für alle Menschen weiter Abstand halten, Mund-Nasen-Schutz tragen und regelmäßig Händewaschen. Nur wenn wir diese wirksamen Regeln beachten, können wir die Verbreitung des Coronavirus eindämmen.“
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