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Gesetzesnovelle bringt neue Gesundheitsangebote in den Apotheken

Apothekerkammer-Präsidentin: „Mehr Versorgungs- und Lebensqualität für die Bevölkerung“

Österreichs Apotheken werden ihre gesundheitlichen Angebote für die Menschen ausweiten. Das ermöglicht die heute im Plenum des Nationalrats beschlossene Apothekengesetznovelle. In Zukunft werden moderne und innovative Gesundheitstests wie etwa Blutzucker- und Cholesterinmessungen oder Analysen von Mikronährstoffen wie Vitamin-D angeboten. Dazu kommen Impftiter-Analysen, um herauszufinden, ob ausreichend Antikörper vorhanden sind, sowie vor-Ort Nachweise von Infektionskrankheiten wie Influenza, RSV oder COVID-19. Die Grundlagen für die Durchführung dieser zukünftigen Angebote werden in den Apotheken nach und nach geschaffen.

„Wir freuen uns, die Bevölkerung nun noch besser als bisher mit wohnortnahen und wichtigen Gesundheitsdienstleistungen aus der Apotheke versorgen zu können. Schon jetzt besuchen täglich rund 500.000 Personen eine Apotheke in Österreich und profitieren damit von deren niederschwelligem Zugang. Die 1.450 Apotheken in Österreich sind bereits jetzt eine tragende Säule des Gesundheitssystems. Diese zentrale Rolle wird durch die Ausweitung des apothekerlichen Leistungsspektrums weiter gezielt gestärkt. Wir erhöhen mit dieser Offensive an neuen Gesundheitsangeboten im Bereich der Prävention und Früherkennung die Versorgungs- und Lebensqualität der Bevölkerung,“ erklärt Ulrike Mursch-Edlmayr, Präsidentin der Österreichischen Apothekerkammer.

Bewährung während Pandemie

Hintergrund der neuen gesetzlichen Grundlage ist die bemerkenswerte Leistung der Apothekerschaft während der Corona-Pandemie, vor allem durch den schnellen Aufbau einer standardisierten Test-Infrastruktur und der professionellen Durchführung von Corona-Tests. „Dieses niederschwellige und qualitativ hochwertige Test-Angebot wurde von den Menschen äußerst geschätzt, die Strukturen haben sich in den Apotheken etabliert und werden jetzt rechtlich umfassend verankert. Das beinhaltet auch die dafür erforderliche Probengewinnung durch die Blutentnahme aus der Kapillare, also zum Beispiel aus der Fingerkuppe, sowie das Entnehmen von Abstrichen aus Nase und Rachen“, gibt Mursch-Edlmayr ergänzend bekannt.

Flexible Öffnungszeiten, mehr Filialen

Flankierend zur Ausweitung des apothekerlichen Dienstleistungsangebots ermöglicht die Novelle zum Apothekengesetz die freiwillige Anpassung der Öffnungszeiten an regionale Versorgungsbedürfnisse der Menschen. Darüber hinaus können bis zu drei Filialen pro Apotheke betrieben und sogenannte ausgelagerte Abgabestellen, beispielsweise in Gemeinden ohne Apotheke, eingerichtet werden.

In Warteposition: Impfen in der Apotheke

Noch nicht enthalten im neuen Apothekengesetz ist die gesetzliche Grundlage bestimmte Auffrischungsimpfungen wie FSME oder Grippe in der Apotheke durchzuführen, um die erschreckend niedrigen Durchimpfungsraten in Österreich zu erhöhen. Die Zahl der Länder mit Impfermächtigung für Apothekerinnen und Apotheker steigt schnell. Dabei zeigt sich, dass die Durchimpfungsraten durch das Impfen in der Apotheke signifikant steigen. Mehr als 2.000 Apothekerinnen und Apotheker in Österreich haben die vorgeschriebene Impfausbildung auf höchstem internationalen Niveau bereits absolviert und stehen bereit.

Rückfragen & Kontakt:

Österreichische Apothekerkammer
Kommunikation
Tel: 01 / 404 14 - 600
E-Mail: presse@apothekerkammer.at