Die Abgabe von Paxlovid an die Bevölkerung stand stets unter der Prämisse, dass die Versorgung der Patientinnen und Patienten flächendeckend, rasch und möglichst unbürokratisch erfolgen muss. Es gab seitens des Gesundheitsministeriums leider keine konkreten Vorgaben hinsichtlich der Anspruchsberechtigten und der Voraussetzungen der Abgabe.
Paxlovid ist in den vergangenen knapp zwei Jahren über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet worden. Darüber hinaus war Paxlovid auch an Personen, die keiner Dachverbandskasse angehören, oder an Personen, die ein Privatrezept eines Arztes (u.a. an Touristen, Beamte, Landeslehrer etc.) vorgelegt haben, abzugeben.
Dass es zwischen den vom Bund bestellten und vom Großhandel ausgelieferten Paxlovid-Packungen und den Abrechnungen über die Sozialversicherung bzw. über Privatrezepte zu Abweichungen kommt, ist den unterschiedlichen Abrechnungsmodalitäten und dem gesetzlichen – zeitlich verzögerten – Fristenlauf geschuldet.
Die Österreichische Apothekerkammer hat im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles dazu beigetragen – und wird dies auch weiterhin mit voller Transparenz tun –, mögliche aufgetretene Abweichungen zu plausibilisieren. Diese Vorgangsweise wurde heute auch mit dem Gesundheitsministerium besprochen.
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