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Abgabe eines Rechtsmittelverzichts

Ein Bescheid wird rechtskräftig, wenn gegen ihn keine Beschwerde mehr möglich ist. Die Rechtskraft tritt grundsätzlich erst mit Ablauf der Rechtsmittelfrist, das ist vier Wochen nach der Zustellung des Bescheides, ein.

Durch die vorherige Abgabe eines Rechtsmittelverzichts wird der Bescheid vor dem Ablauf der vierwöchigen Rechtsmittelfrist, nämlich bereits mit dem Einlangen des Rechtsmittelverzichts bei der Österreichischen Apothekerkammer, rechtskräftig.

Damit Ihr Bescheid sofort rechtskräftig wird, empfehlen wir Ihnen, dieses Formular auszufüllen und der Österreichischen Apothekerkammer per Telefax, E-Mail oder postalisch zu übermitteln:

Formular Rechtsmittelverzicht

Besondere Hinweise für Konzessionsbescheide

Die Rechtswirkungen des Konzessionsbescheides treten zwar bereits mit dessen ordnungsgemäßer Zustellung an den Adressaten ein, jedoch wird der Bescheid erst mit der Rechtskraft unabänderlich.

Beispielsweise steht erst mit der Rechtskraft des Konzessionserteilungsbescheides endgültig fest, dass der bisherige Konzessionsinhaber aus der Abteilung der selbständigen Apotheker der Österreichischen Apothekerkammer ausgeschieden ist. An die Mitgliedschaft zur Apothekerkammer in der Abteilung der selbständigen Apotheker knüpft auch die Sozialversicherungspflicht nach dem FSVG.

Die entsprechende Meldung an die Sozialversicherung erfolgt erst nach Rechtskraft des Konzessionserteilungsbescheides. Da die Einstellung der Erwerbstätigkeit auch eine Voraussetzung für den Bezug einer vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer ist, kann die vierwöchige Rechtsmittelfrist unter Umständen auch dazu führen, dass der „scheidende“ Konzessionsinhaber seine Pension erst einen Monat später beziehen kann.

Durch die Abgabe eines Rechtsmittelverzichts wird der Konzessionserteilungsbescheid bereits mit dem Einlangen des Rechtsmittelverzichts bei der Österreichischen Apothekerkammer rechtskräftig, wodurch der Konzessionsübergang unabänderlich feststeht und die erforderlichen Meldungen zeitnah erfolgen können.

Um eine rasche Abwicklung zu gewährleisten, sollte ein Rechtsmittelverzicht sowohl vom bisherigen als auch vom neuen Konzessionsinhaber schriftlich abgegeben werden. Wir empfehlen Ihnen, das oben verlinkte Formular auszufüllen und der Österreichischen Apothekerkammer per Telefax, E-Mail oder postalisch zu übermitteln.