Die Apothekerkammer Vorarlberg, der Hersteller GlaxoSmithKline und das Land Vorarlberg haben eine Kampagne gegen die Meningokokken-B-Erkrankung vereinbart. Das Ziel: Die Vorarlbergerinnen und Vorarlberger über die Gefährlichkeit dieser Krankheit zu informieren und die Durchimpfungsrate zu erhöhen. Die Infektion kann zu einer Gehirnhautentzündung, einer Blutvergiftung oder einer Kombination beider Krankheitsbilder führen.
Eltern von Kindern bis zum ersten Geburtstag, sowie Wohnsitz in Voralberg, können den Impfstoff bis Ende 2024 zum begünstigten Preis von € 85,- bzw. ab 01. Jänner 2025 zum begünstigten Preis von € 87,50 in den Vorarlberger Apotheken erwerben. Normal liegt der Preis bei € 148,-.
„Gemeinsam ist es uns gelungen, den Preis für die teure Meningokokken-Impfung erheblich zu senken. Damit wird es auch für einkommensschwache Familien leichter, ihre Kinder impfen zu lassen“, freut sich Mag. pharm. Christof van Dellen, Präsident der Österreichischen Apothekerkammer, Landesgeschäftsstelle Vorarlberg, „Impfen sollte für jeden leistbar sein!“
Aus epidemiologischen Gründen erscheint es sinnvoll, die Impfung bei Kindern möglichst frühzeitig zu verabreichen. Mehrere Impfschemata sind möglich: siehe Österreichischer Impfplan Seite 80. Die Impfung wird im Österreichischen Impfplan empfohlen, befindet sich aber nicht im Gratisimpfprogramm des Bundes.
Die Meningokokken-Bakterien verursachen eine sehr schwere Infektionskrankheit, die sogar tödlich enden kann. Verursacher sind Meningokokken-Bakterien, die durch eine Tröpfcheninfektion übertragen werden können. Die Anzahl der Erkrankungen schwankt in Österreich zwischen 27 und 100 Fällen pro Jahr. Auch in Vorarlberg sind jedes Jahr Kinder und Jugendliche betroffen.
Die Infektion kann anfangs grippeähnliche Symptome hervorrufen und wird leicht fehldiagnostiziert. Besonders gefährdet sind Säuglinge, Kleinkinder und Jugendliche. Nur eine Impfung kann schützen.
Hier finden Sie das:
Monatliche Deckblatt 2024 und das Abrechnungsformular 2024 bzw.
Monatliche Deckblatt 2025 und das Abrechnungsformular 2025.