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Suchtmittelentsorgung

Gemäß dem Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen vom Dezember 2003, GZ 21551/10-III/B/9/03 hat die amtliche Suchtmittelentsorgung durch das Apothekerlabor zu erfolgen.

Das Apothekerlabor bittet für die Entsorgung von Suchtmitteln das aktuelle Formular (►zum Formular) zu verwenden um eine schnelle und einheitliche Bearbeitung zu gewährleisten. Darüber hinaus bitten wir Sie alle Seiten mit Ihrem Firmenstempel zu versehen und zu unterschreiben sowie eine Kopie beizulegen. Für häufig gestellte Fragen inkl. Beispiele zum ordnungsgemäßen Ausfüllen des Formulars stehen Ihnen die aktuellen FAQs (► zu den FAQs) zur Verfügung. Den FAQs können Sie auch die ab 01.01.2025 gültigen Tarife für die Suchtmittelentsorgung entnehmen.

Die Kosten für die Suchtmittelentsorgung der öffentlichen Apotheken und Krankenhausapotheken trägt weiterhin die Österreichische Apothekerkammer (siehe Kammerinformation 7/18 und Kammerinformation 12/19). Entsorgungen für Heime/Arztpraxen etc. sind davon ausgenommen und werden entsprechend verrechnet.