Wem seine Gesundheit lieb und wertvoll ist, der setzt auf qualitativ hochwertige und sichere Medikamente aus der Apotheke. In den österreichischen Apotheken kann man sich stets darauf verlassen, nur geprüfte, einwandfreie und sichere Originalprodukte zu erhalten, die an jedem Punkt der Produktions- und Lieferkette fachgerecht transportiert, gelagert und sorgfältig geprüft wurden. Die streng kontrollierte Beschaffung und Abgabe von Medikamenten durch die Apotheken verhindert somit, dass Fälschungen oder minderwertige Produkte in den Arzneimittelverkehr gelangen. Arzneistoffe müssen zudem bei der Anlieferung in die Apotheke von der Apothekerin, vom Apotheker auf Identität und Qualität geprüft werden. Regelmäßige Kontrollen verschiedener Arzneispezialitäten sind in den Apotheken ebenfalls vorgeschrieben. Diese Sicherheit gibt es nur in der Apotheke vor Ort.
Leider stellen gefälschte und illegale Arzneimittel aus dem Internet ein immer größeres Problem dar, sowohl für die Gesundheit der Österreicher:innen als auch für das Gesundheitssystem. Heute sind mehr als 95 Prozent der von den Behörden aufgegriffenen Medikamente aus dem Internet Fälschungen oder Substandard. Um im Kampf gegen die weltweit agierenden Medikamentenfälscher:innen erfolgreich zu sein, werden von Interpol, Polizei, Zoll und Arzneimittelbehörden regelmäßig länder- und kontinentübergreifende Razzien durchgeführt. Die Fälscher:innen stellen ihre Produkte häufig unter schlimmsten hygienischen Zuständen her. Im besten Fall ist eine solche Medikamentenfälschung für die Betroffene, den Betroffenen wirkungslos, im schlimmsten Fall schwer gesundheitsschädigend oder sogar tödlich.
95,00 %
der von den Behörden aufgegriffenen Medikamente aus dem Internet sind gefälscht oder fehlerhaft. Diese Produkte sind im besten Fall wirkungslos und im schlimmsten Fall lebensgefährlich.
Gemäß den Vorgaben der EU-Fälschungsschutzrichtlinie sind alle Apotheken verpflichtet, verifizierungspflichtige Arzneimittel vor der Abgabe an den Patienten auf ihre Echtheit zu überprüfen. Diese Vorschrift ist unmittelbar für alle Mitgliedstaaten bindend.
Laut dieser Verordnung müssen verschreibungspflichtige Medikamente zwei grundlegende Sicherheitsmerkmale aufweisen:
Damit wird jede Arzneimittelpackung einzigartig und überprüfbar. Ohne die Überprüfung der Sicherheitsmerkmale und das Ausbuchen vor der Abgabe dürfen verifizierungspflichtige Arzneimittel nicht mehr an Patienten abgegeben werden. Die Echtheitsprüfung erfolgt über ein technisches System, in dem die Apotheken an das nationale Datenspeicher- und -abrufsystem (AMVSystem) angebunden sind.